Am Unfallort

Der Unfall ist geschehen. Was nun? So sollten Sie sich nach einem Autonfall in Rosenheim verhalten:

Warnblinklicht einschalten.

 

Warnweste anziehen, vorsichtig aus dem Auto aussteigen.

 

Sichern Sie die Unfallstelle. Stellen Sie ein Warndreieck auf – auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn rund 200 Meter vor der Unfallstelle. Achten Sie darauf, dass das Schild gut sichtbar ist.

 

Notruf absetzen und Hilfe anfordern. Geben Sie folgende Informationen: Unfallort, Verletzte, Art der Verletzung, beteiligte Personen. Warten Sie die Rückfragen der Notrufzentrale ab.

 

Leisten Sie Erste Hilfe und helfen Sie Verletzen. Überprüfen Sie die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers und bringen Sie es bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung in die stabile Seitenlage. Führen Sie, sofern der Verletzte gar nicht oder unregelmäßig atmet, die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch. Starke Blutungen mit einem Druckverband stillen. Der ADAC empfiehlt, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen.

 

Protokollieren Sie den Schaden, gegebenenfalls auch mit Fotos. Geben Sie nach der Beweissicherung bei einem Blechschaden nun die Fahrbahn frei und parken Sie die Autos nach der Unfallortsicherung am Straßenrand. Warten Sie hinter den Leitplanken auf die angeforderte Hilfe.

 

Bei Bagatellunfällen mit Blechschäden muss der Unfallhergang nicht polizeilich protokolliert werden. Nehmen Sie für eine schnelle Schadenregulierung die persönlichen Daten aller Fahrer, Halter, Beteiligten und Zeugen auf: Amtliches Kennzeichen, Anschriften, Namen. Nutzen Sie dafür den EU-Unfallbericht.

Bei Unfällen mit Personenschäden, höheren Sachschäden am Auto oder bei Verdacht auf eine Straftat (Fahren unter Alkohol, Drogen) sollte immer und möglichst noch vor Ort Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden.

 

Halten Sie sich mit Aussagen gegenüber der Polizei direkt nach dem Unfall zurück und verweisen Sie darauf, dass Sie alle Angaben nachreichen. Überprüfen Sie das von der Polizei ausgestellte Unfallprotokoll und korrigieren Sie Unstimmigkeiten.

 

Notieren Sie sich die Versicherung des Unfallgegners. Falls die Papiere am Unfallort nicht zur Hand sind, können Sie später den Zentralruf der Autoversicherer anrufen und über den angebotenen Service die gegnerische Versicherung ermitteln lassen.

 

Bleiben Sie ruhig, sachlich und treffen Sie keine spontanen Entscheidungen. Informieren Sie sich später in Ruhe bei uns oder bei Ihrem Rechtsanwalt über Ihre Rechte und Pflichten.

 

Rufen Sie uns an – wir erstellen eine Ersteinschätzung und entscheiden daraufhin, ob ein Unfallgutachten erstellt werden sollte.

 

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Am besten gleich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen.

 

 

 

Rufen Sie am besten umgehend Kurt Lotterschmid, Ihren unabhängigen Gutachter in Kolbermoor.

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